Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Frage |
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Was ist eine Verhaltenstherapie und wie funktioniert die Therapie? |
Verhaltenstherapie ist eine Behandlung, bei der ich genau schaue, wie Gedanken, Gefühle und Verhalten zusammenhängen und sich gegenseitig beeinflussen. Kurz gesagt: Es geht darum, dass Sie und Ihr Kind neue, hilfreiche Strategien lernen, um besser mit schwierigen Situationen oder Problemen zurechtzukommen.
Dabei schauen wir gemeinsam an: |
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Hilft Verhaltenstherapie bei “schlechtem” Verhaltem? |
Ja. Ich spreche allerdings eher von “problematischem” Verhalten, da dieses oft eine (unbewusste) Funktion für das Kind erfüllt. In der Therapie analysieren wir die Ursachen und üben gemeinsam neue Wege ein, mit beispielsweise Frust oder Konflikten umzugehen. Ziel ist eine bessere Selbststeuerung Ihres Kindes. Wir schauen aber nicht nur auf das Kind, sondern auch darauf, wie Sie als Eltern im Alltag unterstützen können, ohne sich dabei selbst zu verausgaben. |
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Haben wir alles falsch gemacht? Sind wir Schuld an den Problemen meines Kindes? |
Es ist völlig normal, dass Sie sich als Eltern diese Frage stellen. Psychische Probleme bei Kindern entstehen jedoch in der Regel durch ein komplexes Zusammenspiel vieler Faktoren (Genetik, Umfeld, Erlebnisse). In der Therapie geht es nicht darum, einen Schuldigen zu finden, sondern darum, die aktuelle Situation zu verstehen und gemeinsam Lösungen für die Zukunft zu entwickeln. Sie sind nicht Angeklagte, sondern die wichtigsten Partner für den therapeutischen Erfolg Ihres Kindes. |
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Werden wir als Eltern viel kritisiert? |
Sie sind die Experten für Ihr Kind. Wir schauen in der Therapie in der Regel nicht auf mögliche Fehler der Vergangenheit, sondern darauf, wie Sie Ihr Kind im Alltag besser unterstützen können. Im Fall einer nötigen Rückmeldung zu ungünstigem Erziehungsverhalten bekommen Sie diese direkt aber ohne Vorwurf. Die Therapie bietet auch für Sie einen geschützten Raum, um über eigene Überlastung oder Sorgen zu sprechen, ohne beschuldigt oder bewertet zu werden. |
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Wie läuft der erste Termin ab? |
Wir klären gemeinsam den Anlass der Vorstellung: Was genau ist schwierig, seit wann besteht das Problem und was wurde bisher versucht? Ein Teil der Stunde findet alleine mit Ihrem Kind statt, damit es Vertrauen aufbauen kann und sich als aktiver Partner im Prozess versteht. |
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Welche Unterlagen muss ich zum ersten Termin mitbringen? |
Bitte bringen Sie wenn Vorhanden Vorbefunde mit. Den Rest erhalten Sie zum Ausfüllen per Mail. |
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Kann ich mein Kind auch ohne den anderen sorgeberechtigten Elternteil eine Therapie beginnen? |
Nein. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Elternteile zwingend erforderlich, um die Behandlung zu beginnen. |
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Was ist, wenn wir als Eltern getrennt leben? |
Optimalerweise finden die Elterngespräche zumindest zunächst gemeinsam statt, um gemeinsam zu besprechen, wie sich die Situation zugunsten Ihres gemeinsamen Kindes verbessern kann. |
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Muss mein Kind eine Diagnose bekommen? |
Ja. Spätestens bei Therapiebeginn ist eine gesicherte Diagnose notwendig, um überhaupt beginnen zu können. |
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Wie schnell hilft die Therapie? |
Das ist individuell. Erste Veränderungen können nach wenigen Wochen eintreten, stabilere Erfolge, oft nach einigen Monaten. Wie bei jeder Behandlung gibt es jedoch keine Garantie für einen Therapieerfolg. |
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Wie lange dauert eine Therapie? |
Kurzzeittherapie: 24 Stunden für das Kind + 6 Stunden für die Bezugspersonen. In der Regel finden ca. 10 Termine pro Quartal statt. |
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Gibt es Nebenwirkungen? |
Ja. Auch eine Psychotherapie kann Nebenwirkungen haben. Häufig kommt es zu einer vorübergehenden Erstverschlechterung, da belastende Themen aufgewühlt und offen angesprochen werden. Dies kann sich durch verstärkte Traurigkeit, Unruhe oder Schlafstörungen äußern. |
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Wie oft und wie lange findet eine Therapiestunde statt? |
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. |
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Bekomme ich als Mutter oder Vater mit, was in der Therapie passiert? |
Ja, aber dosiert. Wir nutzen die begleitenden Elterngespräche, um Sie über die Fortschritte und groben Inhalte zu informieren. Ihr Kind braucht aber einen geschützten Raum, weshalb Details oft vertraulich bleiben. |
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Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern? |
Die Therapie ist ein geschützter Raum für Ihr Kind. Alles Besprochene unterliegt der Schweigepflicht, um das nötige Vertrauen aufzubauen. Wir informieren Sie jedoch regelmäßig über die allgemeinen Fortschritte und Ziele und beziehen Sie in den Prozess ein, solange keine Rechte des Kindes (ab ca. 14 Jahren) oder die Therapiebeziehung verletzt werden. |
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Werden Sie sich mit der Schule, dem Kinderarzt oder anderen Bezugspersonen austauschen? |
Nur nach Absprache und wenn es für die Therapie sinnvoll ist. Hierfür müssen uns explizit von der Schweigepflicht entbinden. |
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Was passiert, wenn wir einen Termin absagen müssen? |
Eine Absage muss 48h vor dem Termin erfolgen. Anderweitig wird ein Bereitstellungshonorar erhoben. |
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Wie stellen Sie sicher, dass mein Kind Vertrauen zu Ihnen aufbauen kann und sich in den Sitzungen wohl und verstanden fühlt? |
Indem wir die Interessen und die Lebenswelt Ihres Kindes ernst nehmen. Wir arbeiten viel über das Spiel und begegnen Ihrem Kind auf Augenhöhe. Es soll sich verstanden fühlen und erleben, dass seine Sichtweise zählt. |
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Gibt es für Therapie eine Freistellung von der Schule? |
Ja. Die Senatsverwaltung hält Schulen dazu an, für notwendige Therapien Freistellungen zu gewähren. Dies ist in der Praxis der Regelfall. |
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Wie gehen Sie damit um, wenn mein Kind anfangs Widerstände zeigt oder die Therapie ablehnt? |
Widerstände sind am Anfang normal. Ich spreche das offen an und gestalte die ersten Stunden mit Aktivitäten, die dem Kind Spaß machen, um den Druck herauszunehmen. In der Regel legen sich die Widerstände nach kurzer Zeit. |
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Ich bin nicht gesetzlich versichert – was nun? |
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Versicherungsstatus an (Privat, Beihilfe, Selbstzahler). Wir klären dann individuell die Abrechnungsmodalitäten und unterstützen bei einem Kostenerstattungsantrag. |
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