Therapieablauf

Von der Anfrage bis zur Behandlung

Als erstes: Sprechstunden

Die Sprechstunden dienen der ersten diagnostischen Abklärung und Beratung, um festzustellen, ob möglicherweise eine psychische Erkrankung vorliegt, ob und welche spezifischen therapeutischen Maßnahmen notwendig sind.

Probatorik

Die probatorischen Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Diagnostik, um die Passung zwischen Patient:innen und dem therapeutischen Verfahren zu prüfen. Es wird geklärt, ob eine tragfähige Therapiebeziehung aufgebaut werden kann und welche individuellen Behandlungsziele verfolgt werden sollen. Diese Phase ist die Voraussetzung für die anschließende Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse.

Biografische Anamnese

In der biografischen Anamnese werden die lebensgeschichtliche Entwicklung sowie wichtige prägende Ereignisse des Kindes oder Jugendlichen detailliert erfasst, um die Hintergründe der aktuellen Symptomatik besser zu verstehen. Neben der individuellen Entwicklung werden auch familiäre Einflüsse, soziale Beziehungen und schulische Erfahrungen beleuchtet, wodurch ein ganzheitliches Bild der Persönlichkeit entsteht.

Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes

In einem individuellen Behandlungsplan werden die Behandlungsziele und die dafür notwendigen methodischen Schritte zugeschnitten. Er dient als strukturierter Leitfaden, der den therapeutischen Prozess transparent macht und regelmäßig an die aktuellen Fortschritte sowie die familiäre Situation angepasst wird.

Beantragung und Durchführung der Therapie

Nach der Probatorik erfolgt die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse, wobei im Vorfeld festgelegt wird, ob eine Kurz- oder Langzeitbehandlung für die aktuelle Situation am besten geeignet ist. Sobald die Bewilligung vorliegt, beginnt die eigentliche Durchführung, in der in regelmäßigen Sitzungen an den vereinbarten Zielen gearbeitet wird.

Eine Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Termine plus 6 Termine für die Bezugspersonen. Eine Umwandlung zu einer Langzeittherapie ist möglich.

Langzeittherapie umfasst in der Regel 60 Termine plus 15 Termine für Bezugspersonen. Eine Verlängerung auf 80 Termine und 20 für Bezugspersonen ist möglich.

Scroll to Top